• Zahnimplantate: Individuelle Lösungen bei Zahnverlust
  • Zahnimplantate sehen aus und fühlen sich an wie natürliche Zähne.
  • Zahnimplantate: Kleiner Eingriff, große Wirkung

Zahnimplantate - das Informationsportal für Patienten

Natürlicher Zahn im Vergleich mit implantatgetragenem Zahnersatz
Natürlicher Zahn im Vergleich mit implantatgetragenem Zahnersatz

Zahnimplantate und Zahnersatz - schnell und umfassend erklärt! Zahnverlust ist immer mit Emotionen, Einschränkungen und Fragen verbunden. Patienten, die sich mit Implantaten beschäftigen, stehen schnell vor Fragen wie

  • Was sind Zahnimplantat?
  • Was kosten Zahnimplantate?
  • Wie funktionieren Zahnimplantate?
  • Eigenen sich Implantate für mich?
  • Welcher Arzt setzt Implantate?
  • Brauche ich ein Keramik Implantat?
  • Wann ist Knochenaufbau erforderlich?
  • Welche Risiken sind mit Zahnimplantaten verbunden?

Der Implantat-Berater ist ein unabhängiges Informationsportal für Patienten, die sich für Implantat getragenen Zahnersatz interessieren und Informationen zur Zahnimplantation oder zu den Einzelheiten einer Implantat-Behandlung suchen. Ziel des Portals ist, Rat suchende Patienten über die vielfachen Möglichkeiten moderner Implantologie zu informieren. Alle Inhalte sind werbefrei, patientengerecht und einfach verständlich aufbereitet. Seit über 10 Jahren ist www.implantat-berater.de eines der meistbesuchten Online-Gesundheitsportale zum Thema Implantologie.

Ob Implantat getragene Prothese, Einzelzahnlösung, Implantat getragene Brücke oder Knochenaufbau – zu jeder Indikation bietet das Portal eine präzise und kompakt aufbereitete Information. Die Inhalte sind frei von vielversprechenden Werbebotschaften, die falsche Erwartungen entstehen lassen. Die angebotenen Informationen geben Dank laufender Aktualisierung den aktuellen Stand moderner Implantologie wieder. Eine klare Menüführung soll Ihnen helfen, sich in dem Portal zurechtzufinden. Illustrationen und eine Sammlung von animierten Filmen veranschaulichen das komplexe Thema Implantologie. Die dentale Implantologie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin.

Auf www.implantat-berater erhalten Sie gut verständliche Informationen zum Thema Zahnimplantate und Zahnersatz. Die einzelnen Themen reichen von der Diagnostik, der Behandlungsplanung über das Einsetzten der Implantate bis hin zu den prothetischen Versorgungsmöglichkeiten. Digitale Diagnostik und dreidimensionale, digitale Volumentomographie eröffnen zuverlässige diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und sind die Basis für die navigierte Implantologie, die ein gewebeschonenderes Implantieren ermöglicht. Die digitale Volumentomographie kann zu der Reduktion der Invasivität einer Implantat Insertion führen und das Komplikationsrisiko reduzieren. Sie sollte jedoch nicht routinemäßig eingesetzt werden.

Die dentale Implantologie ist eine Rehabilitationsmaßnahme mit hohen vorhersehbaren Erfolgsaussichten und ein fester Bestandteil im Behandlungsspektrum vieler zahnärztlicher Praxen. Trotz ausgereifter Implantat Designs, neuer Materialien und Oberflächen, computerunterstützter Diagnostik und navigierter Implantatinsertion können wie bei jeder medizinischen Therapie auch in der Implantologie Komplikationen auftreten. Wie natürliche Zähne, die bei mangelnder Pflege durch eine Parodontitis gefährdet sind, kann nach erfolgreicher Einheilung bzw. Osseointegration bei unzureichender Mundhygiene an den Implantaten eine so genannte Periimplantitis auftreten. Diese periimplantären Entzündungen um das Implantat sind die häufigste Ursache von Spätkomplikationen.

Keramik Implantate: Relativ neu ist die Verwendung von Zirkondioxid in der Implantologie. Durch seine mechanischen Eigenschaften wie hohe Biegebruchfestigkeit und Formstabilität wird Zirkondioxid auch in der Implantologie eingesetzt. Für metall- und strahlungssensible Patienten stellen Implantate aus Zirkonoxid eine neue Versorgungsmöglichkeit dar.

Implantate ohne Schmerzen: In den meisten Fällen reicht eine individuell angepasste örtliche Betäubung, um eine Implantation schmerzfrei durchführen zu können. Wichtig ist, dass Sie den Eingriff bei Ihrem Behandler ohne Angst, entspannt und ruhig erleben. Eine stressfreie Behandlung und kaum spürbare Eingriffe sorgen für die zügige Wundheilung und Genesung.Welche Schmerzausschaltung für einen Patienten dies Beste ist, entscheiden Patient und Behandler gemeinsam.

Die Implantatkosten werden an Beispielen erläutert. Zusätzlich finden Sie ein Lexikon und unter Dentalwissen Erklärungen zu zahnmedizinischen Begriffen und unter News aktuelle Berichte aus der Presse.

In der Arztsuche finden Sie in Ihrer Nähe einen implantologisch tätigen Zahnarzt, einen Chirurgen oder ein zahntechnisches Labor, das nach deutschem Qualitätsanspruch arbeitet.

Wenn Sie einen Zahnarzt für Ihre Implantat-Behandlung oder ein zahntechnisches Labor suchen, nutzen Sie einfach die Arztsuche-Funktionen unten. Wählen Sie zunächst aus, ob Sie einen Zahnarzt für die Implantat-Behandlung suchen oder ein Dentallabor für Ihr Zahnimplantat. Dann geben Sie die Postleitzahl oder den Ort ein, in welchem Sie den passenden Zahnarzt suchen. Durch diese Suchhilfe können Sie einfach und schnell den richtigen Zahnarzt Ihres Vertrauens auswählen, der Ihnen fachgerecht günstige Zahnimplantate einsetzt.

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Zahnärzte mit Patientenrechtegesetz nicht glücklich

„Zahnmedizinische Behandlungen keine Controlling-Prozesse“ – Bundesärztekammer bewertet Kabinettsentwurf für Ärzte positiver – Die Zahnärzteschaft ist mit dem am Mittwoch vergangener Woche vorgelegten Kabinettsentwurf eines Patientenrechtegesetzes nicht glücklich. „Zahnmedizinische Behandlungen sind keine Controlling-Prozesse, die mit bürokratischen Auflagen optimiert werden können“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel.

„Die Verschärfungen im Bereich der Dokumentation, Einwilligung und Aufklärung reduzieren die Behandlungszeit, dies kommt dem Patienten nicht zugute. Bei allem Verständnis für eine Bündelung der verschiedenen Rechtsgrundlagen: Hier schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus, ohne den Versorgungsalltag im Blick zu haben.“

Eine Aushebelung des bewährten Gutachterverfahrens durch das neue Gesetz befürchtet der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz. Man begrüße die Absicht des Gesetzgebers, Patientenrechte zu ordnen und zu kodifizieren, es hapere aber in der Umsetzung an einigen Stellen. „Es ist zwar erfreulich, dass die Krankenkassen zukünftig Entscheidungen über beantragte Therapien nicht mehr beliebig verzögern können. Aber leider führt die Einführung enger Fristen dazu, dass das bewährte Gutachterverfahren im zahnmedizinischen Bereich ausgehebelt wird“, so Fedderwitz.

Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt. Aufseiten der Ärzteschaft teilt man die Kritik an mehr Bürokratie durch die vorgesehenen Informations- und Dokumentationspflichten. „Im Vordergrund muss die Behandlung der Patientinnen und Patienten und nicht die Dokumentation aller vor, während und nach der Behandlung veranlassten Maßnahmen stehen. Ausufernde Dokumentation bindet wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte“, so der Ärztetag.

Insgesamt aber wurde der Entwurf offensichtlich positiver bewertet. Vor allem beim Thema Fehlermanagement sieht man eigene Forderungen verwirklicht. Die Delegierten verabschiedeten dazu auch eine eigene Entschließung. Der Ärztetag habe das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, im Zuge des geplanten Patientenrechtegesetzes mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte zu schaffen, heißt es vonseiten der Bundesärztekammer (BÄK). Als sinnvoll erachte man insbesondere die vorgesehenen Möglichkeiten für Vergütungszuschläge für Kliniken, wenn diese sich an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen beteiligen. „Hiermit greift der Gesetzgeber die seit Langem von der Ärzteschaft und anderen Gesundheitsberufen initiierten Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und zur Etablierung einer Fehlervermeidungskultur auf“, heißt es in der Entschließung des Ärztetags.

Die federführenden Bundesminister für Justiz – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – und Gesundheit – Daniel Bahr – und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Wolfgang Zöller, feierten ihren endlich vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf: Er bringe „endlich mehr Transparenz für Patienten“. Der Patientenbeauftragte wird zudem künftig eine umfassende Übersicht über die Patientenrechte erstellen, um die Bevölkerung zu informieren.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (als PDF auf den Internetseiten des Bundesjustiz- und des Bundesgesundheitsministeriums, www.bmj.de oder www.bundesgesundheitsministe rium.de, Patientenrechtegesetz, herunterzuladen) verankert ausdrücklich den Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragrafen 630a–h). Hier sind auch Informationspflichten, Einwilligung, umfassende Aufklärungs- und Dokumentationspflichten festgehalten. Dabei müssen die Patienten gesondert auf Kosten für solche Leistungen hingewiesen werden, die von den Leistungsträgern nicht übernommen werden. Eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten ist weiterhin aber nur für schwere Fälle vorgesehen.

Der Behandlungsvertrag wird aber weiterhin ebenso wie der Dienstvertrag vom Werkvertrag gemäß Paragraf 631 ff. BGB abgegrenzt, „dies gilt zum Beispiel für reine zahnlabortechnische Arbeiten, für die das werkvertragliche Gewährleistungsrecht eingreift“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Zur Information und Aufklärung heißt es dort: „Ein wichtiges Element der Neuregelung betrifft die Regelungen über die Einwilligung und über die Informations- und Aufklärungspflichten des Behandelnden. Ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass Patientinnen und Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien.

Die geplante Regelung zur Aufklärung sieht vor, dass vor jedem Eingriff, der einer Einwilligung bedarf, umfassend über die konkrete Maßnahme und ihre Risiken aufgeklärt werden muss. Dazu muss grundsätzlich ein persönliches Gespräch geführt werden, damit die Patientin oder der Patient Zeit hat, sich die Entscheidung gut zu überlegen und Fragen zu stellen. Verstößt der Behandelnde gegen diese Aufklärungsanforderungen, ist die Einwilligung in den Eingriff unwirksam. Gesondert sollen Patientinnen und Patienten auch informiert werden, wenn Kosten für besondere Behandlungen (etwa im Falle sogenannter „Individueller Gesundheitsleistungen“ – IGeL) erkennbar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen oder von der privaten Krankenversicherung erfasst werden.“

Bei privat krankenversicherten Patienten kann und muss der Arzt oder Zahnarzt nicht wissen, ob und was die jeweils individuell abgeschlossene Versicherung des Patienten leistet. Hat er aber bei bestimmten Leistungen Kenntnis davon oder hinreichende Anhaltspunkte, dass es hier Unsicherheiten über die Kostenübernahme gibt, ist er verpflichtet, auch privat versicherte Patienten darüber zu informieren. Und dies in Textform.

Zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehe den Praxen durch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten nicht, da diese Pflichten ja bereits bestünden und hier nur zusammengefasst würden, heiß es im Entwurf. Einen „einmaligen Umstellungsaufwand“ sehe man in der Modifizierung der Praxissoftware, damit „die neue Verpflichtung, nachträgliche Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Dokumentation nach Paragraf 630f Absatz 1 Satz 2 BGB-E kenntlich zu machen“ auch erfüllt werden könne. „Da die Protokollierung nachträglicher Änderungen aber bereits heute einer Empfehlung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entspricht, dürfte eine tatsächliche Anpassung nur in Einzelfällen erforderlich und der damit einhergehende Aufwand überschaubar sein“, heißt es.

Änderungen gibt es auch für die gesetzlichen Krankenkassen. Halten diese Verfahrensvorschriften nicht ein (zum Beispiel fristgemäße Entscheidung), können die Versicherten sich die Leistung jetzt selbst beschaffen, die Kasse muss die Kosten erstatten. Bei Behandlungsfehlern sollen Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet sein, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Genannt werden zum Beispiel medizinische Gutachten, die den Patienten die Beweisführung erleichtern.

Gefördert werden soll auch die Fehlervermeidungskultur, im Krankenhaus wird danach ein sachgerechtes Qualitätsmanagement verpflichtend, sowie ein Beschwerdemanagement für Patienten und ihre Angehörigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, für Krankenhäuser und vertragsärztliche Praxen „die Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement durch wesentliche Maßnahmen zur Patientensicherheit und Fehlervermeidung zu ergänzen und Mindeststandards für das medizinische Risiko- und Fehlermanagement festzulegen.“

Wenig erfreulich dürfte für die sogenannten Leistungserbringer mit Blick auf die anhaltenden Querelen im G-BA zum Beispiel beim Thema Qualitätssicherung sein, dass die Patientenbeteiligung ausgebaut und künftig die Patientenorganisationen zum Beispiel bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen werden sollen.

Quelle: dzw.de

29.05.2012



Zahnersatz auf höchstem Niveau

Die Ursachen für den Verlust natürlicher Zähne sind vielfältig. Ob ein, mehrere oder alle Zähne verloren gegangen sind, fehlende Zähne beeinflussen die Lebensqualität erheblich. Unbeschwertes Sprechen und freies Lachen mit einer Zahnlücke fällt Menschen oft schwer. Schmerzen beim Kauen verderben die Freude daran, das zu essen, worauf man Lust hat.

Die Implantologie gilt als fortschrittlichste Methode, um die Kaufunktion mit einer ansprechenden Ästhetik zu rekonstruieren und somit den Kaukomfort wieder zu gewährleisten. Ein Implantat übernimmt die Funktion der natürlichen Wurzeln. Wie diese leitet jedes Implantat die Kräfte in den Kieferknochen. Festsitzende Zähne als Implantat sollen das Gefühl eigener Zähne vermitteln.

Themen aus der dentalen Implantologie

Zahnimplantate aus Keramik sind eine Alternative zu Titanimplantaten

Immer mehr Menschen reagieren sensibel auf Metalle im Mund. Metallfreie Keramiken wie Zirkonoxid sind in weiten Bereichen der zahnärztlichen Prothetik zum Material der Wahl für langfristige, ästhetisch anspruchsvolle Versorgungen geworden. Zum Einsatz kommt eine Hochleistungskeramik, die sich durch eine optimale Biokompatibilität, ausgezeichnete Gewebeverträglichkeit und biologische Neutralität auszeichnet.

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Planung der Implantate durch computergestütze 3D-Bildgebung

Mit einer speziellen Planungssoftware wird das passende Implantatdesign gewählt und die optimale Implantatposition für eine bestmögliche Zahnstellung festgelegt. Die computerunterstüzte Planung und Implantatinsertion mit Hilfe einer Bohrschablone ermöglicht eine Positionierung des Implantates, die exakt auf Grundlage der prothetischen Planung erfolgt.

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Besonders kleine Zahnimplantate ermöglichen Einsatz ohne Knochenaufbau

Neue, kürzere Implantate oder Implantate mit kleinerem Durchmesser ermöglichen es oft, Implantate ohne knochenaufbauende Eingriffe mit guten Erfolgsaussichten setzen zu können. Die insgesamt kleineren Implantate können weniger invasiv gesetzt werden und sollen vitale Strukturen schonen. Sie versprechen eine schnelle Einheilung und weniger postoperative Beschwerden.

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